Vorstellungsgespräch/Fragerecht/ Erlaubte Fragen

Erlaubte Fragen

Gewisse Fragen darf der Arbeitgeber jedem Bewerber stellen. Wichtig hierbei ist, dass an der Frage „ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse besteht“ (BAG vom 11.11.1993 – 2 AZR 467/93). Das bedeutet, der Arbeitgeber darf nur Fragen stellen, die nicht in die persönliche Sphäre des Bewerbers eindringen und die direkt Bezug zu der zu besetzenden Stelle nehmen. Darunter fallen Fragen nach dem schulischen und beruflichen Werdegang, auch der Ort des Abschlusses kann relevant sein. Allgemein sind Fragen zulässig, die auf die Arbeitsfähigkeit und die Eignung des Bewerbers abzielen. Der Arbeitgeber muss schließlich herausfinden, ob der Bewerber fähig ist, die von ihm vertraglich geschuldete Leistung auch später zu erfüllen.





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