Bewerben A bis Z/
Arbeitszeugnisse
"Er arbeitete im Allgemeinen gründlich und zügig." oder "In Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild": klingt gut, oder? Finden sich diese Sätze jedoch in Ihrem Arbeitszeugnis, sollten Sie sich eher Sorgen machen, als sich zu freuen, da hier eine negative Beurteilung ausgedrückt wird.
In Arbeitszeugnissen sollen keine direkten, negativen Beurteilungen stehen, um das berufliche Weiterkommen nicht zu erschweren. Um jedoch trotzdem eine Form der "Bewertung" zu leisten, bedienen sich Personalchefs eines gewissen "Codes", den es für Sie zu entschlüssen gilt:
Statt "im Allgemeinen" sollte dort eher "stets" stehen, Adjektive sollten für eine positive Beurteilung mit einem "sehr" ergänzt werden. Und wenn die Pünktlichkeit so hervorgehoben wird, heißt das eigentlich nur, dass es nichts anderes Positives über Sie zu sagen gibt. Pünktlichkeit ist nämlich selbstverständlich und daher nicht gesondert zu erwähnen.
Mehr Informationen zum Thema Arbeitszeugnis, wie man es richtig verfasst und ließt, finden Sie unter:
Arbeitszeunis
