Internationale Bewerbungen/ Spanien/ Aufenthaltsgenehmigung
Aufenthaltsgenehmigung
Da Spanien ein Mitgliedsland der EU ist, kann auch jeder EU-Bürger dort leben und arbeiten. Spätestens nach drei Monaten muss man sich jedoch um eine "tarjeta de residencia", eine Aufenthaltserlaubnis, bemühen. Dies geschieht entweder bei der örtlichen Nationalpolizei, oder aber bei der Ausländerbehörde.
Dabei müssen ein gültiger Reisenpass beziehungsweise Personalausweis, drei Passfotos, eine Wohnadresse und die Kopie des Arbeitsvertrags vorgelegt werden. Die Dauer des Aufenthaltes wird in der Regel problemlos für den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses genehmigt, bei unbefristeten Verträgen hingegen auf fünf Jahre. Da auch in Spanien die bürokratischen Mühlen etwas gemächlich mahlen, sollte man sich bereits frühzeitig um die Aufenthaltserlaubnis kümmern.
