Internationale Bewerbungen/ Neuseeland/ Aufenthaltsgenehmigung und Visum

Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Neuseeland

Die Visumsformalitäten in Neuseeland sind etwas komplizierter als in anderen Ländern. Welche Besonderheiten zu erwarten sind, erfahren Sie im Folgenden:

Dauerhafte Einwanderung

Zwischen der dauerhaften Einwanderung in Neuseeland und der Beantragung eines zeitbegrenzten Visums liegen in Neuseeland große Unterschiede. Wie man sich sicher denken kann, ist die erste Möglichkeit um einiges schwieriger und somit auch das Verfahren komplizierter.

Neuseeland ist ein sehr begehrtes Land in "Auswanderer-Kreisen" dementsprechend ist die jährliche Anfrage nach dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen enorm hoch.
Die neuseeländischen Behörden können sich aus diesem Grund die für das Land "am besten geeigneten" Bewerber heraussuchen. Um eine Chance in dem Auswahlverfahren zu haben muss man einige Dinge beachten.
Das Auswahlverfahren erfolgt über die sogenannte "skilled migrant category". In diesem Punktesystem erhalten die Visums-Bewerber für die verschiedensten Qualifikationen Punkte.

Folgende Punkte gehen dabei positiv/negativ in die Bewertung ein:

  • Gehört der Bewerber zu einer der gefragten Berufsgruppen (alle gefragten Berufe auf der "Occupational Shortages List"; u.a.: Biotechnologie, IT,Design ect.)?
  • Hat der Bewerber schon mal in Neuseeland gelebt, gearbeitet oder studiert?
  • Wie alt ist der Bewerber? (Bestenfalls: 20-29 und maximal 55)
  • Hat der Bewerber bereits ein Arbeitsangebot in Neuseeland?
    Der Arbeitgeber muss zusätzlich nachweisen, dass die Stelle nicht durch eine neuseeländische Kraft besetzt werden kann.
  • Wie gut sind die Sprachkenntnisse des Bewerbers in Englisch (Nachweis durch Test)?
  • Hat der Bewerber Verwandtschaft in Neuseeland?
  • Ist der Bewerber bereit in allen Regionen des Landes, auch in den weniger beliebten, zu arbei­ten und zu wohnen?
  • Arbeitet der Partner des Bewerbers bereits in Neuseeland?

Auch die Qualifikation über genügend Vermögen (mindestens NS$ 1.000.000) ist möglich. Selbstständige werden ebenfalls bevorteilt behandelt..

Vorübergehend in Neuseeland

Der vorübergehende Aufenthalt in Neuseeland ist etwas leichter zu beantragen und die Hürden für die Genehmigung ist nicht ganz so hoch. Bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monate ist die Einreise, wie fast überall auf der Welt, ohne Visum problemlos möglich.
Auch die Beantragung eines Touristenvisums (drei bis neun Monate) ist relativ unkompliziert und kann über die Seite der neuseeländischen Botschaft (www.nzembassy.com/germany) erledigt werden. Bei diesem Visum ist es dem Einreisenden aber nicht gestattet, zu arbeiten.
Ebenso gibt es sogenannte Studienvisa, die von allen Einreisenden beantragt werden können, die einen Studienplatz an einer neuseeländischen Hochschule nachweisen können.
Praktikanten sollten über ein Praktikanten-Visum einreisen. Dieses erlaubt eine bis zu 12-monatige Beschäftigung in einem neuseeländischen Unternehmen.

Für alle, die vorübergehend in Neuseeland arbeiten wollen, bieten sich generell zwei Möglichkeiten. Diejenigen, die schon bei Einreise einen befristeten Arbeitsplatz nachweisen können, können mit dem Work Visum bis zu drei Jahre in einem neuseeländischen Unternehmen arbeiten. Es ist auch die beste Möglichkeit die hohen Kriterien für ein dauerhaftes Visum zu umgehen. Es wird häufig genutzt um während der Aufenthaltszeit das ständige Aufenthaltsrecht zu beantragen.
Die letzte und vor allem von jungen Leuten am häufigsten genutzte Möglichkeit ist das sogenannte Working-Holiday-Visum. Es genehmigt den maximal 12-monatigen Aufenthalt für alle 18 bis 30jährigen Antragssteller und wird generell jedem genemigt. Allerdings darf es nur einmal im Leben beansprucht werden, die Mitnahme von Kindern ist nicht erlaubt und Hauptgrund des Aufenthaltes muss das Reisen, nicht das Arbeiten sein. Außreichende finanzielle Mittel müssen ebenfalls nachgewiesen werden, sodass garantiert werden kann, dass man sich vorrübergehend selbst finanzieren könnte.





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