Arbeitszeugnis/ Allgemeines

Allgemeines

Jeder, der in einem persönlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis steht und nicht als freier Mitarbeiter tätig ist, hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Gesetzlich geregelt ist, dass jeder bei Beendigung der Beschäftigung eins verlangen kann.

Unterschieden werden kann zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis.

Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben über die Person sowie die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Gründe für die Beendigung dürfen nicht darin stehen, es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt das vom Arbeitgeber.

Ein einfaches Zeugnis könnte folgendermaßen aussehen:


Zeugnis

Frau Maria Meier, geboren am 15.Mai 1955 in Berlin, war in der Zeit vom 1. April 2005 bis zum 30. Juni 2006 als Sekretärin in unserem Unternehmen beschäftigt. Sie war für alle Belange des Geschäftsführers tätig. Ihre Aufgaben umfassten allgemeine Büroarbeiten (Telefon, Korrespondenz, Terminvereinbarungen, Ablage) und das Vertreten des Geschäftsführers bei dessen Abwesenheit.

Wir wünschen Ihr für die Zukunft alles Gute.

Ort, Datum, Unterschrift



Das qualifizierte Zeugnis enthält neben den Angaben des einfachen Zeugnisses außerdem Aussagen über die Leistung und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber darf dieses nur erteilen, wenn es vom Arbeitnehmer gewünscht wird, sonst kann es auch zurückgewiesen werden. Normalerweise wird aber ein qualifiziertes Zeugnis verlangt, weil es nützlicher für weitere Bewerbungen ist.

Ein Beispiel für ein qualifiziertes Zeugnis ist nachfolgend zu sehen:


Zeugnis

Frau Maria Meier, geboren am 15.Mai 1955 in Berlin, war in der Zeit vom 1.April 2005 bis zum 30. Juni 2006 als Sekretärin in unserem Unternehmen beschäftigt. Sie war für alle Belange des Geschäftsführers tätig.

Zu Frau Meiers Aufgabenbereich zählten folgende Tätigkeiten:

  • Erledigen allgemeiner Büroarbeiten
    • Telefon
    • Korrespondenz (Post, Fax, E-Mail)
    • Terminvereinbarungen und Aktualisierung des Kalenders
    • Ablage
  • Vertretung des Geschäftsführers bei dessen Abwesenheit

Frau Meier zeichnete sich durch eine hohe Teamorientierung, Belastbarkeit und sehr große Hilfsbereitschaft aus. Sie fügte sich gut in den Kollegenkreis ein.

Dank ihrer sehr guten Auffassungsgabe beherrschte Frau Meier ihren Aufgabenbereich innerhalb kurzer Zeit. Sie bewies stets große Sorgfalt und Genauigkeit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets vorbildlich und sie war immer eine freundliche, hilfsbereite und sehr kompetente Ansprechpartnerin. Durch ihr freundliches und kooperatives Verhalten integrierte sich Frau Meier schnell in das Arbeitsteam.

Frau Meier verlässt uns auf eigenen Wunsch, um sich in einem anderen Unternehmen zu bewerben. Wir danken ihr für ihre stets sehr guten Leistungen und wünschen Frau Meier für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles erdenklich Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ort, Datum, Unterschrift





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